Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir wissen, wie wichtig Besuche für das Wohlbefinden und die Genesung von Patient*innen sind.
Daher sind diese ab sofort auch wieder ohne Einschränkung der Besucherzahl möglich. Wir bitten Sie
aber auch weiterhin, bei Ihrem Besuch einige Regeln zu beachten:
- Besuche sind in der Regel zwischen 13 und 20 Uhr möglich.
- Alle Besucher*innen und Begleitpersonen müssen einen Nachweis über einen negativen Corona-Test
vorlegen können. Diese Testpflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene. Ein negativer PCR-Test darf
dabei nicht älter als 48 Stunden sein, ein zertifizierter Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden.
In der unmittelbaren Umgebung des Klinikums finden Sie mehrere Testmöglichkeiten, in denen Sie sich
testen lassen können. Testzelte finden Sie auch neben dem Haupteingang des Klinikums sowie am
Eingang Neuro-Kopf-Zentrum. - Bei akuten medizinischen Problemen kann bei Begleitpersonen von Patient*innen mit Behinderung
sowie minderjähriger Patient*innen (beide erziehungsberechtigte Eltern) in Ausnahmefällen auf einen
SARS-CoV-2 Testnachweis verzichtet werden. Dies gilt auch für gesetzlich bestellte Betreuer*innen
betroffener Patient*innen.
Stand: 23.01.2023